innoCare – Ambulante Betreuungsdienste wünscht allen Patienten, Angehörigen und unserem Team „Frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins Jahr 2022“.
Die Bund-Länder-Runde hat sich auf neue Corona-Maßnahmen verständigt.
Nach übereinstimmenden Medienberichten hat sich die Runde auf die Einführung einer Impfpflicht für Beschäftigte in Krankenhäusern und Einrichtungen der Eingliederungshilfe sowie in Pflegeeinrichtungen geeinigt. Die Pflicht soll bei Kontakt zu vulnerablen Personen gelten, sagte der Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz Hendrik Wüst (CDU) am Donnerstag (18.11.) im Anschluss an die Beratungen von Bund und Ländern. Demnach betrifft die Impfpflicht nicht nur das Pflegepersonal, sondern beispielsweise auch Reinigungskräfte auf der Intensivstation.
Die Rede ist von einer ausdrücklichen Bitte an den Bund, diese Regelung durchzusetzen. Kanzlerkandidat Olaf Scholz (SPD), der bei dem Bund-Länder-Treffen die Ampelparteien repräsentierte, sagte, er unterstütze dieses Anliegen.
Der Deutsche Landkreistag hat die Verständigung von Bundesländern und Bundeskanzlerin auf eine Impfpflicht gelobt. „Das ist ein richtiger Schritt, der schnellstmöglich bundesrechtlich umgesetzt werden muss“, sagte Präsident Reinhard Sager dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND).
Bonus auch für Angehörige?
Bund und Länder hatten sich bei ihrem Treffen zudem darauf geeinigt, erneut einen Pflegebonus zu zahlen. Damit soll der Einsatz in der aktuellen Pandemie gewürdigt werden.
Der Sozialverband VdK fordert den neuen Corona-Pflegebonus auch für die häusliche Pflege. „Es braucht nicht nur einen Bonus für Pflegekräfte in Einrichtungen, wir fordern diesen für all jene, die Zuhause ihre Angehörigen pflegen“, sagte VdK-Präsidentin Verena Bentele.
Die daheim Pflegenden seien schon in den vorangegangenen Corona-Wellen immer vergessen worden und würden es gerade wieder, kritisierte Bentele.
Auch sei die erhöhte Pflegehilfsmittelpauschale nicht verlängert worden, dabei gebe es auch in der häuslichen Pflege Mehrkosten durch Schutzkleidung, Mundschutz oder Desinfektionsmittel. Außerdem drohten Entlastungsangebote wie Tagespflegeplätze wieder wegzubrechen“, so Bentele.
Quelle:
haeusliche-pflege.net
Wir freuen uns über das einjährige Bestehen unseres Betreuungsdienstes innoCare – Ambulante Betreuungsdienste in Halberstadt. Zusammen mit unseren Klienten und deren Angehörigen freuen wir uns auf eine weiterhin erfolgreiche und professionelle Zusammenarbeit.
Ein besonderer Dank gilt dem Team vor Ort in Halberstadt und der Betreuungsdienstleitung Wiebke Wiele-Lange.
Alles Gute Halberstadt!
Mehr Verantwortung, mehr Gehalt, mehr Mitsprache: Beim Deutschen Pflegetag hat die Pflegebranche klare Forderungen an eine künftige Bundesregierung formuliert – und der aktuellen teils schlechte Noten ausgestellt.
Pflegeverbände haben hohe Erwartungen an eine künftige Bundesregierung formuliert. „Pflege muss zwingend eines der Kernthemen werden“, sagte die Präsidentin des Deutschen Pflegerats (DPR), Christine Vogler, zum Auftakt des „Deutschen Pflegetags“ am Mittwoch. Nötig sei eine Kompetenzerweiterung für Pflegefachkräfte, damit diese das in der Ausbildung oder im Studium Erlernte „vollumfänglich“ ausüben könnten, sagte Vogler. So müssten beruflich Pflegende auch Heil- und Hilfsmittel verordnen dürfen. Bislang sei dies Ärzten vorbehalten.
Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) startet einen PflegOMat zur Bundestagswahl, mit dem man überprüfen kann, wie die Parteien pflegepolitische Forderungen umsetzen wollen. Denn: Pflegepolitik muss ein zentrales Wahlkriterium für alle Wahlberechtigten sein.
Der DBfK hat bei den demokratischen Parteien, die im Bundestag vertreten sind, Forderungen eingereicht und die Parteien aufgefordert, sich dazu zu positionieren. Die Parteien konnten sich außerdem dazu äußern, wie sie Forderungen umsetzen wollen oder warum sie Forderungen ablehnen. Die Antworten der Parteien sind in den DBfK-PflegOMat eingeflossen, der damit ein Informationsangebot für die jeweilige individuelle Wahlentscheidung bietet.
„Ich kann nur allen beruflich Pflegenden raten, sich mit den Wahlprogrammen der Parteien aufmerksam auseinanderzusetzen. Mit unserem PflegOMat kann man sich schnell einen Überblick verschaffen, wie die Parteien nach der Wahl pflegepolitisch agieren wollen. Es lohnt zusätzlich ein Blick in die Wahlprogramme, um zu sehen, wie konkret Pflegepolitik bereits hier mitgedacht wurde“, so DBfK-Präsidentin Christel Bienstein. „Darüber hinaus müssen wir auch bei unseren Patient/innen, Bewohner/innen, den Angehörigen und im eigenen privaten Umfeld darauf hinwirken, dass Pflegepolitik zum Wahlkriterium wird.“
Seit Anfang 2020 ist in Deutschland eine Ausbildung im neuen Beruf der Pflegefachfrau beziehungsweise des Pflegefachmanns möglich. Nun liegen erstmals Ausbildungszahlen vor. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren zum Jahresende 2020 insgesamt 53 610 Frauen und Männer in der Ausbildung zu diesem neuen Beruf, mit dessen Einführung unter anderem die Arbeit in der Pflege attraktiver gemacht und so dem Fachkräftemangel in der Pflege begegnet werden soll.
Seit 2020 sind Ausbildungen nach dem Pflegeberufereformgesetz möglich
In der neuen Ausbildung, die mit dem Pflegeberufereformgesetz (PflBRefG) von 2017 begründet wurde, werden die bis dahin getrennten Ausbildungen in den Berufen Gesundheits- und Krankenpfleger/in, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in sowie Altenpfleger/in zum Berufsbild Pflegefachfrau/-mann zusammengeführt. Der Wechsel zwischen Krankenpflege, Kinderkrankenpflege und Altenpflege soll erleichtert und den Pflegefachkräften ein breiteres Tätigkeitsfeld eröffnet werden. Im Gegensatz zu den Vorläuferausbildungen erhalten Auszubildende zur Pflegefachfrau und zum Pflegefachmann eine Ausbildungsvergütung.
17 % der neuen Auszubildenden sind 30 Jahre oder älter
Nicht nur junge Menschen wählen eine Ausbildung in der Pflege: 6 % beziehungsweise 3 582 Auszubildende zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann waren bei Ausbildungsbeginn bereits 40 Jahre oder älter, weitere 11 % beziehungsweise 5 910 waren zwischen 30 und 39 Jahre alt. Das Durchschnittsalter (Median) bei Ausbildungsbeginn lag bei 20 Jahren. Ebenso wie die Vorläuferausbildungen wählen vor allem Frauen die neue Ausbildung: Gut drei Viertel der Auszubildenden (76 % beziehungsweise 40 602) im neuen Berufsbild waren Frauen.
Eine von 100 Ausbildungen findet in Teilzeit statt
Nach dem Pflegeberufegesetz können Auszubildende zur Pflegefachfrau beziehungsweise zum Pflegefachmann ihre Berufsausbildung auch in Teilzeit absolvieren. Dies soll einerseits Personen mit familiären Verpflichtungen die Ausbildung erleichtern, andererseits sollen berufsbegleitende Ausbildungen unterstützt werden, etwa die Weiterqualifizierung vom Pflegehelferberuf zur Pflegefachkraft. Im ersten Ausbildungsjahr haben 507 Auszubildende (1 %) die Möglichkeit zur Teilzeitausbildung genutzt.
6,4 % gelöste Verträge bis zum Stichtag 31.12.2020
Im Jahr 2020 wurden insgesamt 57 294 Ausbildungsverträge abgeschlossen. 3 681 Verträge (6,4 %) wurden bis zum Jahresende bereits wieder gelöst. Dies bedeutet nicht, dass die betreffenden Personen ihre Ausbildung abgebrochen haben: Ein Teil der vorzeitigen Vertragslösungen mündet in einen neuen Vertrag bei einem anderen Ausbildungsbetrieb.
Weitere Informationen:
Die Angaben entstammen der amtlichen Datenerhebung auf Grundlage der Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung (PflAFinV). Informationen zum Beruf „Pflegefachmann/-frau“ sind im Internetangebot der Bundesagentur für Arbeit verfügbar.
Weitere Ergebnisse zur Statistik nach der Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung sind im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes unter www.destatis.de im Themenbereich –> Gesellschaft und Umwelt –> Bildung, Forschung, Kultur –> Berufliche Bildung verfügbar.
Die vollständige Pressemitteilung sowie weitere Informationen und Funktionen sind im Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes unter https://www.destatis.de/pressemitteilungen zu finden.
Weitere Auskünfte:
Berufsbildungsstatistik
Telefon: +49 (0) 611 / 75 44 62
Pressekontakt:
Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:
Statistisches Bundesamt
Pressestelle
Telefon: +49 611-75 34 44
www.destatis.de/kontakt
Die Deutsche Stiftung Patientenschutz fordert im Zuge der geplanten Auffrischungsimpfungen für Bewohnerinnen und Bewohner in Alten- und Pflegeheimen auch für das dort beschäftigte Pflegepersonal ein umfassendes Impfangebot.
Dazu sagte Stiftungsvorstand Eugen Brysch der „Rheinischen Post“ vom Mittwoch:
„Wenn Pflegeheimbewohner und Hochbetagte optimal geschützt werden sollen, dann müssen ab September auch alle 1,3 Millionen Altenpflegekräfte endlich ein gezieltes Impfangebot bekommen.“
Keine „Extra-Bratwurst und keine Kino-Freikarte“ werde das noch zögernde Personal in den Alten- und Pflegeheimen zu einer Impfung bewegen. Nur ein niederschwelliges, leicht erreichbares Impfangebot werde zum Erfolg führen, mahnte Brysch.
Das Robert Koch-Institut (RKI) hat jüngst in einem 10-seitigen Papier Empfehlungen für eine Corona-Strategie mit Blick auf den nahenden Herbst und Winter genannt und zu Impfvorbereitungen in Pflegeheimen geraten.
Der Deutsche Hausärzteverband indes mahnt zur Geduld, „da die Studien zu den Auffrischungsimpfungen noch laufen“, sagte der Verbandsvorsitzende Ulrich Weigeldt der „Rheinischen Post“.
Weigeldt weiter:
„Die Politik neigt aber derzeit dazu, an der wissenschaftlichen Kompetenz der Ständigen Impfkommission vorbeizupreschen.“
innoCare – Ambulante Betreuungsdienste eröffnet ein Corona Testzentrum in Halberstadt um eine Rückkehr in die Normalität während dieser Pandemie mitzugestalten. Weitere Testzentren in Halle (Saale) sind in Planung.
Kommen Sie direkt vorbei oder vereinbaren Sie einen Termin:
https://www.innovative-pflege-halberstadt.de/covid-19-testcenter/
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