Karriere

Pflege Neuigkeiten

Frohe Pfingsten

5. Oktober 2022

Das Team von innoCare Ambulante Pflegedienste wünscht allen Kunden, Angehörigen und Mitarbeitern ein frohes und gesegnetes Pfingstfest. Wir wünschen Ihnen eine sonnige Zeit im Kreis Ihrer Liebsten und ein erholsames langes Wochenende.

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Standort Halberstadt – der Pflegedienst und das Team wachsen weiter

5. Oktober 2022

Wir freuen uns dass der Standort Halberstadt weiter wächst. Unser professionelles Team leistet bemerkenswerte Arbeit in der ambulanten Pflege aber auch im Covid 19 Testzentrum. Weiter so.

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unternehmensweit neue Arbeitsbekleidung

5. Oktober 2022

Wir freuen uns alle Mitarbeiter mit neuen einheitlichen und hochqualitativen Arbeitsbekleidungen auszustatten.

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Neuer innoCare – Ambulante Pflegedienste Standort in Halle Süd

5. Oktober 2022

Die Vorbereitungen laufen, das Team steht, das Büro wird für euch auf Vordermann gebracht. Lasst euch überraschen bald geht es los. Mit einem weiteren Standort in Halle (Saale) – Halle Süd.

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Ausbildungsabschluss

5. Oktober 2022

Wir gratulieren Frau Cynthia Mandler zur bestandenen Prüfung. Nach 3 Jahren Ausbildung in unserem ambulanten Pflegedienst in Halle hat sie mit ihrem Ausbildungsabschluss ihre Ausbilder sehr stolz gemacht. Für ihre berufliche Zukunft wünschen wir ihr alles Gute und hoffen, dass sie uns lange erhalten bleibt.

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Sommerfest 2022

5. Oktober 2022

Dieses Jahr gab es ein großes Sommerfest aller innoCare – Ambulante Pflegedienste aus Halle und Umgebung. Es trafen sich die lokalen Franchisenehmer aus Halle und Leipzig, inkl. Ihrer Teams zu einem einmaligen Event. Anbei ein paar Impressionen. Wir freuen uns auf die kommenden Feste und Zusammenarbeiten!

 

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ICH SUCHE DICH! – Pflegefachkraft w/m/d am Standort Halle Neustadt/Nietleben

5. Oktober 2022

ICH SUCHE DICH!

Für unseren Pflegedienst als Pflegefachkraft w/m/d am Standort Halle Neustadt/Nietleben für 20h – 40h pro Woche, ganz wie DU willst.

Individuelle (keine überfüllten) Tourengestaltung
Höchstens 2 Wochenenddienste pro Monat
ab 3.500 € monatlich bei 40h Vollzeit
Überwiegend Wundversorgung
Heizkostenzuschuss 100€ bis zum Frühlingsanfang
Diensthandy zur privaten Nutzung
Umsatzbeteiligung am Unternehmen

Was erwarten wir von dir?
Du hast noch Interesse an deiner Arbeit?
Du hast Ideen zur Mitgestaltung?
Du hast Freude, unseren Standort gemeinsam mit auszubauen und zum optimieren?

Was musst du tun?
Anrufen unter 0345-52508700 oder 0152-53616372 oder per Mail an:
m.dargatz@innovative-pflege-halle.de

WIR FREUEN UNS AUF DICH

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Aussetzen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht – Bundesverfassungsgericht lehnt Eilantrag ab

15. Februar 2022

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat im Eilverfahren einen Antrag abgelehnt, mit dem die ab Mitte März geltende einrichtungsbezogene Impfpflicht ausgesetzt werden sollte. Das teilte das Gericht am Freitag mit. Die Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit im eigentlichen Verfahren steht allerdings noch aus.

Fehlende Vorgaben zu Impf- und Genesenennachweisen

Angesichts der „sehr geringen Wahrscheinlichkeit von gravierenden Folgen einer Impfung“ und dem hohen Risiko für die Gesundheit vulnerabler Menschen, wenn sie sich infizierten, entschied sich das Gericht gegen das Aussetzen der Regelung. Die Richterinnen und Richter merkten allerdings kritisch an, dass es im Gesetz keine genaueren Vorgaben zu Impf- und Genesenennachweisen gebe. Es werde lediglich auf eine Verordnung mit weiteren Informationen auf den Internetseiten des Paul-Ehrlich-Instituts und des Robert Koch-Instituts verwiesen.

Zuletzt waren 74 Verfassungsbeschwerden von rd. 300 Klägerinnen und Klägern gegen die Corona-Impfpflicht für Gesundheits- und Pflegepersonal in Karlsruhe eingegangen.
Rechtssicherheit und Handlungsklarheit wichtig

Am 10. Dezember hatten Bundestag und Bundesrat die einrichtungsbezogene Impfpflicht beschlossen. Betroffene müssen dem Gesetz zufolge bis 15. März nachweisen, dass sie vollständig geimpft oder genesen sind oder ein Attest vorlegen, dass sie nicht geimpft werden können. Fehlt der Nachweis, muss die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber das jeweilige Gesundheitsamt informieren, das dann den Fall untersucht.

Unterdessen hat der Deutsche Pflegerat (DPR) betont, dass die Entscheidungskriterien für die einrichtungsbezogene Impfpflicht Rechtssicherheit und Handlungsklarheit sein müssen und nicht der Zeitpunkt der Umsetzung.
„Verirrte Debatte“ um die einrichtungsbezogene Impfpflicht

In den noch verbleibenden Wochen müsse die Möglichkeit der Abwägung zwischen Betretungsverboten und Versorgungsgefährdung diskutiert werden, forderte DPR-Präsidentin Christine Vogler am Donnerstag. Es passe nicht, die bereits überlasteten Gesundheitsämter in den Ländern mit der schwierigen, aber nötigen schnellen Beurteilung des weiteren Vorgehens von nicht geimpftem Personal der betroffenen Einrichtungen zu beauftragen, ohne hierfür ausreichend gesetzliche Beurteilungskriterien definiert zu haben.

Eine „verirrte Debatte“ um die einrichtungsbezogene Impfpflicht greife allerdings insgesamt zu kurz. Als „resignierend und fatales Zeichen für die Profession Pflege“ wertete Vogler, „wenn es nur bei einer einrichtungsbezogenen Impfpflicht bleibt und die allgemeine Impfpflicht politisch nicht mehr zur Bekämpfung der Pandemie aufgegriffen wird“.
Unverständnis aus der Profession Pflege

Infektionen, die im öffentlichen Raum nach wie vor überall passierten, seien nicht mit einer einrichtungsbezogenen Impfpflicht aufzufangen. Das sei das falsche Signal an die Gesellschaft.

„Die Profession Pflege eignet sich weder für ein Bund-Länder-Gerangel, noch sollte sie parteipolitischer Spielball sein. Die Profession hat hierfür keinerlei Verständnis!“

Die Ankündigung von Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU), die einrichtungsbezogene Impfpflicht in seinem Bundesland zunächst nicht umzusetzen, hatte in dieser Woche noch einmal für heftige Diskussionen zu diesem Thema gesorgt.

 

Quelle: https://www.bibliomed-pflege.de/news/bundesverfassungsgericht-lehnt-eilantrag-ab

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Nach zwei Jahren Corona in Deutschland: Pflegeeinrichtungen sind am Limit

1. Februar 2022

bpa-Präsident Meurer fordert Unterstützung mit zusätzlichen Kräften und abgestufte Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht

Vor genau zwei Jahren, am 27. Januar 2020, wurde der erste Fall eines an Covid-19 Erkrankten in Deutschland nachgewiesen. „Nach zwei Jahren beeindruckender Leistung sind die Pflegekräfte und die Pflegeeinrichtungen absolut am Limit. Die Mitarbeitenden haben die Versorgung in allen Infektionswellen unter ständig wechselnden und sich verschärfenden Bedingungen aufrechterhalten. Dafür müssen wir ihnen alle dankbar sein.

Inzwischen sei die Belastungsgrenze angesichts täglich rasant steigender Inzidenzraten überschritten. „Die Pflegeeinrichtungen brauchen jetzt handfeste Unterstützung. Ohne zusätzliche Kräfte, zum Beispiel von der Bundeswehr oder aus dem Katastrophenschutz, werden wir die Versorgung nicht aufrechterhalten können“, so Meurer. Es gebe dramatische Personalengpässe aufgrund von Erkrankungen und Quarantäneanordnungen. Jetzt müsse alles vermieden werden, was den Druck noch erhöht.

„Die einrichtungsbezogene Impfpflicht kann nur mit großer Vorsicht und in einem abgestuften Verfahren umgesetzt werden. Dazu haben die Gesundheitsminister einen Beschluss gefasst und das Bundesgesundheitsministerium aufgefordert, Richtlinien zu erlassen. Diese müssen vor Ort auch konkret und verlässlich umgesetzt werden. Ein Betretungsverbot ist nach den Gesundheitsministern das letzte Mittel.“ Zudem könne das Ziel der einrichtungsbezogenen Impfpflicht, den Schutz für pflegebedürftige zu erhöhen, nur erreicht werden, wenn auch Angehörige und Besucher geimpft sein müssen. „Eine allgemeine Impfpflicht muss schnell kommen, um die Infektionszahlen einzudämmen und die Pflege zu entlasten.“

Meurer ruft die Politik auf, das Datum für ein klares Signal zu nutzen. „Der angekündigte Pflegebonus muss zeitnah kommen und auch an die Beschäftigten in der Altenpflege ausgezahlt werden. Gleichzeitig müssen sich die Pflegeeinrichtungen darauf verlassen können, dass der Pflege-Rettungsschirm auch über Ende März hinaus verlängert wird. Dieses Instrument brauchen wir bis zum tatsächlichen Ende der Pandemie. Der 27. Januar wäre ein guter Zeitpunkt, beides zu verkünden.“

Quelle: https://www.bpa.de/Aktuelles.112.0.html?&no_cache=1&tx_ttnews%5Btt_news%5D=8993&cHash=7b5256b1a53cba93ff9812f5561ff708

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bpa-Präsident Meurer: Nur ein klares Signal für eine allgemeine Impfpflicht wird weiteren Personalverlust in der Pflege verhindern

25. Januar 2022

bpa fordert Entscheidung innerhalb von vier Wochen

 

Zur aktuellen Debatte um die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht sagt der Präsident des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa), Bernd Meurer:

„Innerhalb der nächsten vier Wochen muss die Entscheidung für eine allgemeine Impfpflicht getroffen werden. Ansonsten droht ein weiterer Personalverlust in der Pflege und eine Gefährdung der pflegerischen Versorgung.

Für die allermeisten Pflegekräfte war es eine Selbstverständlichkeit, sich zum Schutz der Pflegebedürftigen und der eigenen Gesundheit impfen zu lassen. Sie fühlen sich durch die einrichtungsbezogene Impfpflicht stigmatisiert und wenig wertgeschätzt. Das Ziel dieser Impfpflicht, insbesondere die pflegebedürftigen Menschen vor schweren Erkrankungen zu schützen, läuft ins Leere, wenn Bewohner, Besucher und der Rest der Bevölkerung ungeimpft bleiben kann.

Durch die einrichtungsbezogene Pflicht allein werden sich nicht alle Pflegekräfte von einer Impfung überzeugen lassen. Angesichts der ohnehin knapp bemessenen Personalkontingente und der pandemiebedingt hohen Belastungssituationen und Krankenstände in Pflegeeinrichtungen erschwert jede einzelne Pflegekraft, die der Pflege den Rücken kehrt, die Sicherstellung der Versorgung von Pflegebedürftigen.

Um das Ziel der einrichtungsbezogenen Impfpflicht zu erreichen und eine Abwanderung von dringend benötigten Kräften aus der Pflege zu verhindern, muss schnell die angekündigte allgemeine Impfpflicht kommen. Andernfalls riskiert die Politik einen nachhaltigen Vertrauensverlust und setzt letztlich die sichere Versorgung der Pflegebedürftigen aufs Spiel.“

 

Quelle: https://www.bpa.de/Aktuelles.112.0.html?&no_cache=1&tx_ttnews%5Btt_news%5D=8950&cHash=d12fb50e66d62cd0e9568250126609e9

 

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